Die Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts beinhaltet ab Mai 2018 für Unternehmen, die in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeiten, wesentliche Neuerungen, da alle Datenanwendungen an die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) angepasst werden müssen.
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